Das Universitätsklinikum Heidelberg ist eines der bedeutendsten medizinischen Zentren in Deutschland und steht für die Entwicklung innovativer Diagnostik und Therapien sowie ihre rasche Umsetzung für den Patienten. Mit rund 10.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 50 klinischen Fachabteilungen mit fast 2.000 Betten werden jährlich ca. 80.000 Patienten voll- bzw. teilstationär und 1.000.000 Mal Patienten ambulant behandelt.
Die Universitäts-Augenklinik sucht für das Uveitiszentrum zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Die Stelle ist befristet auf 2 Jahre. Eine Entfristung/Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
Die Vergütung erfolgt nach TV-Ä.
Das interdisziplinäre Uveitiszentrum besteht seit knapp 20 Jahren an der Universitäts-Augenklinik Heidelberg. In enger Kooperation mit Abteilungen der Inneren Medizin (Rheumatologie), Kinderheilkunde, Neurologie werden hier Patienten mit entzündlichen und immunologischen Erkrankungen des Auges behandelt. Das interdisziplinäre Uveitiszentrum ist besetzt mit 2 Arztstellen und 2 MFA-Stellen und hat einen räumlich abgetrennten eigenen Bereich. Wir freuen uns auf einen teamfähigen Mitarbeiter, der insbesondere den interdisziplinären Ansatz und die Kooperation sowohl innerhalb der Augenklinik als auch außerhalb der Augenklinik weiterverfolgt und ausbaut.
Bei Fragen wenden Sie sich an Prof. Dr. Gerd U. Auffarth via gerd.auffarth@med.uni-heidelberg.de. Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, bevorzugt direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Universitätsklinikum Heidelberg
Kopfklinik (Zentrum)
Augenklinik
Prof. Dr. Gerd U. Auffarth
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg
gerd.auffarth@med.uni-heidelberg.de
Das Universitätsklinikum Heidelberg bietet Ihnen
Wir stehen für Chancengleichheit. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Das Universitätsklinikum strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Qualifizierte Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen.