Zum 01. August 2019 bietet das KRZN einen Ausbildungs-/ Studienplatz für den
Die wichtigsten Fakten zu Ihrem dualen Studium:
Sie möchten innovative IT-Lösungen entwickeln? Bei uns haben Sie alle Chancen!
Im Studiengang E-Government lernen Sie wie man gebrauchstaugliche Softwarelösungen, Produkte und Dienste plant, entwickelt und bereitstellt um Prozesse und Organisationen in Verwaltungen zu gestalten. Sie erwerben hierzu neben informations- und kommunikationstechnischem Fachwissen auch soziale, kommunikative und organisatorische Kompetenzen.
Das duale Studium zeichnet sich durch einen Wechsel von Theoriephasen an der Hochschule Rhein-Waal in Kamp-Lintfort und Praxisphasen im KRZN aus. Ihr im Studium Gelerntes können Sie daher schnell anwenden und vertiefen.
Nach Abschluss Ihres Studiums sind Sie Expertin / Experte für alle Fragen von der Analyse bis zur Implementierung der Informations- und Kommunikationstechnik.
Gute Gründe für ein Studium im KRZN:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
WER SIND WIR?
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein mehr als 14.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
HABEN SIE FRAGEN?
Wenden Sie sich bitte an bewerbung@krzn.de oder melden Sie sich telefonisch bei Frau Buchmann:
02842 - 90 70 320
SIND SIE INTERESSIERT?
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen sowie Nachweisen über Praktika etc. und den letzten beiden Zeugnissen bis zum 31.08.2018 entweder per E-Mail in einer pdf-Datei (max. 5 MB) an bewerbung@krzn.de oder postalisch an folgende Adresse:
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, Friedrich-Heinrich-Allee 130, 47475 Kamp-Lintfort
Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung aus Umweltschutzgründen auf Prospekthüllen und Plastikhefter.
WEITERE INFORMATIONEN:
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Der Bewerbung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen wird bei sonst gleicher Eignung der Vorzug gegeben.