Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) bietet zum 01.04.2018 mehrere Studienplätze für ein

duales Diplomstudium im Inlandsnachrichtendienst
(Kennziffer 25-17)

Das LfV in Stuttgart ist Teil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes und gehört zum Verfassungsschutzverbund in Deutschland, der sich als Früh­warnsystem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Seine Aufgabe ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zu­ständigen Stellen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Der Bund und die Länder unterhalten jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, mit denen das LfV eng zusammenarbeitet.

Studieninhalte:
Das dreijährige Studium an der Fachhochschule des Bundes in Brühl (Nordrhein-Westfalen) im Fachbereich Nachrichtendienste vermittelt im Schwerpunkt folgende Inhalte:

Grundstudium:
Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Volkswirtschaftslehre, Betriebs­wirt­schaftslehre, Sozialwissenschaften

Hauptstudium:
Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, Recht der Nachrichtendienste, extremistische Phänomenbereiche, Spionage­abwehr, politische Ideengeschichte, nachrichtendienstliche Arbeits­techniken, Informationsanalyse, geheime und offene Informations­beschaffung.

Das Studium wird ergänzt um Lehrveranstaltungen an der Akademie für Verfassungsschutz, z. B. Gesprächsführung, Observation, nachrichtendienstliche Einsatztechnik und um Praktika in nationalen Sicherheitsbehörden.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, die zu einem Studium in Nordrhein-Westfalen berechtigt
  • oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand nach der Berufsbil­dungshochschulzugangsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Erfüllung der Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 BeamtStG
  • Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Bereitschaft, während der Ausbildung deutschlandweit eingesetzt zu werden
  • Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheits­überprüfungsgesetz
  • geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • gute Allgemeinbildung
  • Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit, Mobilität, Flexibilität, die Fähigkeit zu selbstständiger Arbeit sowie die Bereitschaft zu ständiger Fortbildung
  • Bereitschaft, sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig zu werden
  • Führerschein / Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bis zum Studienabschluss

Der sichere Umgang mit moderner Informationstechnik wird vorausgesetzt. Deshalb erwarten wir, dass Sie neben einer grundsätzlichen IT-Affinität und guten Kenntnissen der gängigen MS Office-Anwendungen ebenfalls Erfahrungen im Bereich Social Media und Internet mitbringen.

Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren für die Studienplätze für ein duales Diplomstudium im Inlandsnachrichtendienst gliedert sich in drei Teile:

Teil 1: Schriftliches Auswahlverfahren
Teil 2: Vorstellungsgespräch
Teil 3: Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen

Das schriftliche Auswahlverfahren findet am Samstag, 11.11.2017 statt. Die Termine für die darauffolgenden Vorstellungsgespräche sind für Montag, 27.11.2017 und Dienstag, 28.11.2017 terminiert. Danach folgt Teil drei des Auwahlverfahrens, dabei haben sich die Bewerberinnen und Bewerber einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheits­ermittlungen nach § 10 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg zu unterziehen.

Einstellung / Ausbildung:
Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (dreijähriges Studium). Die dreijährige Studienzeit gliedert sich in eine fachtheoretische Ausbildung, die an der Fach­hochschule des Bundes in Brühl stattfindet, sowie in eine praktische Ausbildung, die sowohl beim Bundesamt für Verfassungsschutz als auch beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg absolviert wird.

Verwendung nach dem Studium beim LfV Baden-Württemberg:
Nach erfolgreichem Studienabschluss als Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (FH) ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe beim LfV Baden-Württemberg vorgesehen. Die Übernahme ist mit der Ernennung zur / zum Verfassungsschutzinspektorin / Verfassungs-schutzinspektor im gehobenen nichttechnischen Dienst verbunden.

Das LfV gewährleistet auch nach dem Studium eine intensive Einarbeitung und bietet laufend berufliche Fortbildungsmöglichkeiten. Unser um­fassendes Personalentwicklungskonzept bildet die Grundlage für eine vielseitige und interessante berufliche Karriere im Verfassungsschutz. Während der Dauer einer Verwendung beim LfV wird eine Sicherheits­zulage gewährt. Ihre Mobilität im ÖPNV unterstützen wir mit dem JobTicketBW.

Grundsätzlich gilt:
Da wir den Anteil von Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne Frau Ryrko und Frau Geiße (Personalreferat) unter Tel.-Nr. 0711 / 9544-139 zur Verfügung. Ihre aussagefähige Bewerbung nehmen wir gerne über unser Online-Bewerber­portal auf unserer Homepage www.verfassungsschutz-bw.de bis zum 15.10.2017 entgegen.

Verfassungsschutz: Beobachten. Informieren. Schützen.

Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Abteilung 1, 1C
Postfach 50 07 00
70337 Stuttgart
E-Mail: Bewerbung@lfvbw.bwl.de