Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist in der Abteilung 1 (Zentrale Dienste) beim

Referat 140
(Innere und technische Dienste)


am Dienstort Stuttgart eine Stelle für eine / einen

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) in der Fernsprechvermittlung mit Pfortendienst

zu besetzen.

Die Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Fernsprechvermittlung, auch unter Geheimhaltungsaspekten, in Kenntnis der Organisationsstrukturen und Aufgaben des Landeskriminalamtes
  • Erteilung von Auskünften
  • Aufschaltung von Telefonschaltkonferenzen
  • Herstellung von Auslandsverbindungen
  • Pflege der eigenen Telefonauskunftsdatenbank
  • allgemeine Pförtnertätigkeiten
  • Weiterleitung und Beratung von Besucherinnen / Besuchern gemäß der Dienstanweisung „Besucher“
  • Schlüsseldienst (Ausgabe nur an berechtigte Personen und Dokumentation)
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Materialanlieferungen
  • Überwachung Paketdienste, Entgegennahme von Paket- und Postsendungen nach 16.00 Uhr
  • Schließung von Gebäudeteilen nach 16.00 Uhr
  • Parkraumüberwachung am Haupteingang
  • Beflaggung des Dienstgebäudes

Das Aufgabengebiet ist auch für Berufsanfängerinnen / Berufsanfänger geeignet.

Grundsätzlich erfolgt die Tätigkeit an Werktagen im Früh- und Spätdienst von 06.00 bis 20.00 Uhr. Die künftige Mitarbeiterin / Der künftige Mitarbeiter ist auf Anordnung verpflichtet, die Arbeitszeit auch an Feiertagen, Wochenenden und Nachtdiensten zu verrichten.

Von den Bewerberinnen / Bewerbern werden erwartet:

  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • PC-Grundkenntnisse in Office-Anwendungen
  • serviceorientiertes freundliches, sicheres und angemessenes Auftreten
  • Teamfähigkeit sowie gute Umgangsformen

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Da wir den Anteil von Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren beson-dere Berücksichtigung finden soll.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 (TV-L).

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem Job Ticket BW.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Tänzer, Tel. 0711/5401-2140 oder Frau Heitmann, Tel. 0711/5401-2142 gerne zur Verfügung.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 140 Fernsprechvermittlung bis spätestens 15. Januar 2021 per E-Mail mit nur einer Anlage als PDF (max. 3 MB) an:
stuttgart.lka.abt1.ref.120@polizei.bwl.de

Hinweis zum Datenschutz
Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://lka.polizei-bw.de unter der Rubrik „Stellenangebote“.