An der Hochschule Neubrandenburg - University of Applied Sciences - ist im Fachbereich „Landschaftswissenschaften und Geomatik" eine

W2-Professur für das Fachgebiet „Praktische Geodäsie, Vermessungskunde und Instrumentenkunde"

(all genders welcome)
Kennziffer: 112002/2025

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Aufgaben

  • Vertretung der o. a. Themen in anwendungsbezogener Lehre und Forschung im Bachelor-Studiengang Geodäsie und Messtechnik, im englischsprachigen Masterstudiengang Geomatik und ggf. in angrenzenden Studiengängen.
  • Intensive Betreuung der Studierenden
  • Vertretung der Denomination in angewandter Forschung und Entwicklung Aktive Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung

Voraussetzungen

Neben den allgemeinen Voraussetzungen (§ 58 LHG-MV) soll ein Studium der Geodäsie nachgewiesen sein.Weiterhin wird erwartet:

  • umfangreiche praktische Erfahrung in den o. g. Themenfeldern
  • hohe pädagogische und didaktische Kompetenz
  • Kompetenz für angewandte Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Das bieten wir Ihnen

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zudem wird der Nachweis einschlägiger Publikationen erwartet. Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäߧ 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule" unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen.

Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht. Unter folgendem Link finden Sie zum Datenschutz ausführliche Informationen: https://www.hs-nb.de/meta-informationen/datenschutz/informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 20.04.2025.

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.hs-nb.de/meta-informationen/-datenschutz/-informationen-fuer-bewerbende-auf-stellenangebote/

Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.