Justizfachangestellte / Justizfachangestellter

Ich trage dazu bei, dass aus Rechtsfragen Antworten werden.

Arbeiten bei der Justiz.NRW
Den Menschen im Sinn.

Ausbildung: Justizfachangestellter (m/w/d)

beim Amtsgericht

Arbeiten mit Sinn! Diese Herausforderungen erwarten Sie

  • Als Justizfachangestellte / Justizfachangestellter unterstützen Sie Gerichte und Staatsanwalt­schaften in der Büroorganisation und Verwaltung – dank Ihnen läuft es rund im Büroalltag der Geschäftsstellen.
  • Ob es um die Annahme von Anträgen, Auskünfte, Akteneinsichten, die Durchführung von Regis­tratur­arbeiten, Einhaltung von Fristen, Veranlassung von Veröffentlichungen oder die Beglaubigung von Schriftstücken geht – Sie beantworten kompetent Anliegen und Fragen jeder Art.
  • Sie sind die/der wichtige Ansprechpartnerin / Ansprechpartner für Menschen, die Orientierung in rechtlichen Abläufen und Verfahren benötigen.
  • Dabei helfen Sie bei der Umsetzung ihrer Anliegen und berücksichtigen immer besondere Situationen und Interessen.
  • Unentbehrlich bei Ihrem Einsatz sind moderne Informations- und Kommunikationstechniken, die Sie beispielsweise auch bei der Protokollierung von Gerichtsverhandlungen oder der Erhebung von sta­tis­tischen Daten nutzen.

Sind Sie bereit? Ihre Qualifikationen auf einen Blick

  • Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss

Legen Sie los! Ihre Perspektiven bei uns

  • Als Auszubildende / Auszubildender erhalten Sie eine ansprechende Vergütung, die sich im Laufe der Ausbildung kontinuierlich steigert (erstes Lehrjahr: 986,82 Euro, zweites Lehrjahr: 1.040,96 Euro und drittes Lehrjahr: 1.090,61 Euro – Stand: Januar 2019).
  • Wenn Sie nach der Ausbildung übernommen werden, können Sie sich auf ein Gehalt mindestens in der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) freuen.
  • Außerdem können Sie sich weiterqualifizieren, z. B. zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt oder zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher.

Die Ausbildung im Detail

  • Die staatlich anerkannte Ausbildung beginnt immer zum 1. August oder 1. September eines Jahres und dauert 2,5 Jahre.
  • An höchstens zwei Tagen pro Woche eignen Sie sich im Unterricht am Berufskolleg fundiertes theoretisches Wissen an.
  • In verschiedenen Abteilungen bei einem Amtsgericht, einer Staatsanwaltschaft und bei zentralen Insolvenz- und Registergerichten Ihres Oberlandesgerichtsbezirks können Sie das erlernte Fach­wissen erfolgreich in die Praxis umsetzen und erweitern.
  • Im zweiten Ausbildungsjahr können Sie Ihr fachliches Know-how bei der Zwischenprüfung unter Beweis stellen und Ihren Lernerfolg kontrollieren.
  • Ihre Ausbildung schließen Sie erfolgreich mit dem Bestehen der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung ab.

Wir als Arbeitgeber

Arbeiten bei der Justiz.NRW bedeutet Arbeiten mit Sinn. Bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes sorgen rund 40.000 Menschen dafür, dass Bürgerin­nen und Bürger zu ihrem Recht kommen und der Rechtsfrieden in der Gesellschaft gewahrt wird. Ob Ärztin / Arzt, Justizfachwirtin / Justizfachwirt oder Wirtschaftsreferentin / Wirtschaftsreferent, ob Aus­bil­dung, duales Studium oder direkter Berufseinstieg oder -wechsel – wir bieten vielfältige Tätig­keits­felder und Karrieremöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren außerdem von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraus­setzun­gen.

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesell­schaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mit­be­wer­bers liegende Gründe überwiegen. Wir unterstützen außerdem Bewerbungen von schwer­behinder­ten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund.

Ihr Einstieg ist an folgenden Standorten möglich:

Aachen, Ahaus, Ahlen, Altena, Arnsberg, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Bonn, Borken, Castrop-Rauxel, Coesfeld, Detmold, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Gummersbach, Hagen, Hamm, Höxter, Ibbenbüren, Iserlohn, Kamen, Kleve, Köln, Krefeld, Lemgo, Leverkusen, Lippstadt, Lübbecke, Lüdenscheid, Lünen, Marl, Meschede, Minden, Moers, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Rheine, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Solingen, Unna, Wesel, Wuppertal

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – und den Kontakt mit Ihnen.

Die Bewerbung ist grundsätzlich nur online möglich (ab dem 1. Juli für das Folgejahr): www.bewerbungsportal-justiz-nrw.de

Weitere Informationen und aktuelle Stellenangebote der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie auf: www.justiz.nrw/karriere

Bewerben Sie sich jetzt!