Im Regierungspräsidium Karlsruhe ist in der Abteilung 4 – Mobilität, Verkehr, Straße – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle zu besetzen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Mittelbehörde zwischen den elf Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern bietet im Rahmen seiner Zuständigkeit seinen Bürgerinnen und Bürgern, den Landkreisen, Städten und Gemeinden, Wirtschaftsunternehmen und sonstigen Institutionen hohe Kompetenz und schnelle Entscheidungen. Die sogenannte Bündelungsfunktion des Präsidiums, das mit seinen acht Fachabteilungen fast alle Bereiche der Landesverwaltung abdeckt, bringt für die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Kompetenz- und Leistungsspektrum unter einem Dach zusammen.
Weitere Informationen zum Regierungspräsidium Karlsruhe finden Sie hier1.
Eine gute Infrastruktur im Einklang mit den Mobilitätszielen des Landes stellt die Grundlage Ihrer Arbeit für die Wirtschaftskraft und Lebensqualität im Regierungsbezirk Karlsruhe dar.
In der Abteilung 4 sind Sie für die Umsetzung der Mobilitätsziele des Landes sowie für eine gute Infrastruktur zuständig und sorgen für sichere Verkehrswege. Die nachhaltige Mobilität als auch die Substanzerhaltung nehmen dabei einen immer größeren Raum ein.
Zum Aufgabengebiet zählen im Wesentlichen:
Die Tätigkeit wird bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder
Weitere Informationen zum Tarifvertrag5.
Eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich. Eine Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis ist bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesO möglich. Weiter bestehen gute Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO, sodass sich Mitarbeitende in ihrer beruflichen Laufbahn weiterentwickeln und neue Verantwortungsbereiche übernehmen können.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zum Aufgabenfeld steht Ihnen Herr Speer unter 0721/926-3417, Axel.Speer@rpk.bwl.de bzw. für weitere Auskünfte gerne Frau Schanzenbach unter 0721/926-4708, Ann-Kathrin.Schanzenbach@rpk.bwl.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Aufgabenspektrum finden Sie hier sowie den Film der Abteilung 4 können Sie hier aufrufen.
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