Die Bergische Universität Wuppertal ist eine moderne, dynamische und forschungsorientierte Campusuniversität mit interdisziplinär ausgerichteten Profillinien in Forschung und Lehre. Gemeinsam stellen sich hier mehr als 26.000 Forschende, Lehrende und Studierende den Herausforderungen in Gesellschaft, Kultur, Bildung, Ökonomie, Technik, Natur und Umwelt.
In der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - Schumpeter School of Business and Economics, am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht,
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zu 3 Jahren,
eine Stelle (abhängig vom Umfang der Arbeitszeit) als
mit 75 % der tariflichen Arbeitszeit
(Teilzeit ist auch möglich zu 50 % [bei Rechtsreferendar*innen auch 25 %], bitte geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie auch bzw. nur an einer verminderten Teilzeitstelle interessiert wären)
zu besetzen.
Stellenwert: E 13 TV-L
Fachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen:
Aufgaben und Anforderungen:
Es handelt sich um eine Qualifizierungsstelle im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), die zur Förderung eines Promotionsverfahrens dient. Die Stelle ist befristet für die Dauer des Promotionsverfahrens, jedoch vorerst bis zu 3 Jahren, zu besetzen. Eine Verlängerung zum Abschluss der Promotion ist innerhalb der Befristungsgrenzen des WissZeitVG ggf. möglich.
Kennziffer: 24349
Bewerbungen (mit Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses, Arbeitszeugnissen, ggf. Nachweis einer Schwerbehinderung als PDF-Datei) sind grundsätzlich nur möglich über das Onlineportal der Bergischen Universität Wuppertal: https://stellenausschreibungen.uni-wuppertal.de. Unvollständig eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!
Ansprechpartner für das Anschreiben ist der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht insb. Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht, Herr Prof. Dr. Sebastian Kluckert.
Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts und von Menschen mit Schwerbehinderung sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Menschen mit Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Bewerbungsfrist: 01.01.2025