Am Hochschulrechenzentrum (HRZ) ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 31.12.2022 eine Vollzeitstelle mit einer/einem
zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 11 Tarifvertrag Hessen (TV-H).
Das Hochschulrechenzentrum, IT-Kompetenz- und Dienstleistungszentrum, ist verantwortlich für den Bereich Datenverarbeitung, die Bereitstellung der informations-technischen Infrastruktur in der Universität sowie für die Telekommunikationsversorgung der Universität. Die Gruppe „Anwendungen“ des HRZ stellt den Nutzenden u. a. Informationssysteme zur Verfügung und leistet Anwendungssupport.
In der Gruppe ist auch der IT-Support des Studierendensekretariats angesiedelt, der sich um die Betreuung der IT-gestützten Verfahren des Studierendensekretariats (Bewerbung, Zulassung, Studierendenverwaltung etc.) aktuell noch basierend auf HIS-GX. Die Verfahren sollen bis 2023 auf HISinOne umgestellt werden. Hierfür suchen wir Verstärkung.
Aufgaben:
Anforderungsprofil:
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) strebt einen höheren Anteil von Frauen an; deshalb bitten wir qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die JLU versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Eine Teilung der Stelle in zwei Halbtagsstellen ist nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz grundsätzlich möglich.
Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe der Referenznummer 410/Z mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.09.2020 an den Direktor des Hochschulrechenzentrums, Heinrich-Buff-Ring 44, 35392 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden – bei gleicher Eignung – bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie und ohne Hefter/Hüllen vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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