Die Charité – Universitätsmedizin Berlin ist eine gemeinsame Einrichtung der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie hat als eines der größten Universitätsklinika Europas mit bedeutender Geschichte eine führende Rolle in Forschung, Lehre und Krankenversorgung inne. Aber auch als modernes Unternehmen mit Zertifizierungen im medizinischen, klinischen und im Management-Bereich tritt die Charité hervor.
Kennziffer: 3668 | Arbeitszeit: Vollzeit (39 Std./Wo.) | Befristung: befristet bis zum 31.08.2026 | Bewerbungsfrist: 21.11.2024
Das Institut für Pathologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin ist eines der größten und traditionsreichsten pathologischen Institute Deutschlands. Als eine der leistungsfähigsten Pathologien versorgt das Institut alle drei Charité-Campi sowie mehrere externe Einsender und deckt mit über 80.000 Eingängen jährlich das gesamte Spektrum der diagnostischen Histopathologie ab. Mit fünf Speziallaboren, einer exzellenten Forschung und Lehre sowie einem umfangreichen diagnostischen Spektrum, bietet das Institut eine Patientinnenversorgung und Patientenversorgung auf höchstem Niveau. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sekretärin oder einen Sekretär im medizinisch-pathologischen Sekretariat.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Patricia Liedtke
pathologie-bewerbung@charite.de
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Charité – Universitätsmedizin Berlin
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Hier finden Sie weitere Informationen zur Charité als familiengerechte Hochschule und familiengerechtes Unternehmen: familie.charite.de
DIE CHARITÉ – UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN
trifft ihre Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Gleichzeitig wird eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen angestrebt und dies bei gleichwertiger Qualifikation im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Ebenso ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Ein erweitertes Führungszeugnis ist vorzulegen. Eventuell anfallende Reisekosten können nicht erstattet werden.
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